Situation — Angriff, Datenleck oder Rechtsstreit

Ein Vertriebler ist mit unserer Kundendatei zu einem Wettbewerber gewechselt: Unsere Kunden werden einer nach dem anderen angesprochen.

Kontext

Er ist vor ein paar Wochen gegangen. Seitdem erhalten Ihre Kunden Anrufe von einem Wettbewerber. Er kennt ihre Verträge, ihre Fristen, manchmal ihre Preise.

Sie sind sicher, dass er Ihre Datei mitgenommen hat. Aber das muss bewiesen werden.

Das Problem

  • Jeder angesprochene Kunde kann abspringen, und Sie wissen nicht, wer der nächste ist.
  • Ohne Beweis kann Ihr Anwalt kaum etwas tun.
  • Eine ungeschickte Recherche warnt die betroffene Person vor oder macht die Beweise unbrauchbar.

Fallstudie

PraxisfallJanuar 2025

Hausverwaltung für Eigentümergemeinschaften, Rennes

Ein Verwalter von Eigentümergemeinschaften verlässt eine Immobilienagentur, ohne Wettbewerbsverbot. Er gründet seine eigene Hausverwaltung.

Ein Gerichtsvollzieher findet in seinen Räumen eine Liste der Eigentümergemeinschaften, die er betreut hatte, mit Vermerken, die nur die Agentur verwendet: Enddaten der Verwaltungsmandate, Kürzel der Buchhalter. Seine Gesellschaft spricht die Kunden nach diesen Fristen an, eingestuft als „sicher“, „wahrscheinlich“ oder „vielleicht“.

Der Wettbewerber übernimmt 8 der 44 Eigentümergemeinschaften der Agentur. Am 14. Januar 2025 bejaht das Berufungsgericht Rennes unlauteren Wettbewerb und verurteilt seine Gesellschaft zu viertausend Euro Schadensersatz. Der Beweis stammt aus dem Protokoll des Gerichtsvollziehers.

Quelle lesenUnlauterer Wettbewerb: Mitverantwortung der von einem ehemaligen Mitarbeiter gegründeten Gesellschaft — Open Lefebvre Dalloz (öffnet sich in einem neuen Tab)

Warum wir?

  • Wir sichern die Spuren auf den dienstlichen Rechnern und Konten, diskret, in Abstimmung mit Ihrer Geschäftsleitung und Ihrer Personalabteilung.
  • Jeder Beweis wird kopiert und mit Zeitstempel versehen, samt Nachweis, wer ihn wann in der Hand hatte: Ihr Anwalt kann ihn verwenden.
  • Wir rekonstruieren, was kopiert wurde, wann und wohin.
  • Dann entscheiden Sie auf Grundlage von Fakten: zu den Akten legen, den Betroffenen damit konfrontieren oder den Fall Ihrem Anwalt übergeben.

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