Situation — Anspruchsvolle Kunden und Vorschriften

DSGVO, NIS2, DORA… Ich weiß nicht, was für mein Unternehmen gilt und womit ich anfangen soll.

Kontext

Jeden Monat ein neues Kürzel: DSGVO, NIS2, DORA, KI-Verordnung. Ihr Steuerberater spricht davon, Ihre Kunden auch, Ihr Versicherer stellt Fragen.

Sie wissen nicht, welche davon Sie betreffen. Und auch nicht, womit Sie anfangen sollen.

Das Problem

  • Die Regeln betreffen auch kleine Unternehmen: Kameras, Cookies, Auskunftsanfragen Ihrer Kunden, Datensicherheit.
  • Die Regelwerke ändern sich: Was gestern geplant war, wird heute verschoben.
  • Zu wissen, was nicht für Sie gilt, erspart Ihnen eine unnötige Investition.

Fallstudie

Praxisfall2025

Von der CNIL sanktionierte kleine Unternehmen, Frankreich

2025 sanktioniert die CNIL (französische Datenschutzbehörde) zahlreiche kleine Unternehmen in einem vereinfachten Verfahren. Die Beträge liegen meist zwischen 2.000 und 20.000 Euro. Schon die fehlende Kooperation mit der CNIL wird eigens sanktioniert.

Veröffentlichte Beispiele: ein Sportartikelgeschäft, 20.000 Euro (Videoüberwachung und Sicherheit); ein Transportunternehmen, achttausend Euro (Geolokalisierung); ein Anbieter von Lohnabrechnungssoftware, 15.000 Euro (Sicherheit); eine Managementberatung, 6.000 Euro (Videoüberwachung).

Bei NIS2 sind in Frankreich mehr als 15.000 Einrichtungen betroffen. Stand 6. Oktober 2026 liegt das Umsetzungsgesetz noch immer ohne Termin bei der Nationalversammlung (Leto (öffnet sich in einem neuen Tab)). Die Europäische Kommission hat Frankreich am 8. Juli 2026 vor dem Gerichtshof der EU verklagt (IT-Connect (öffnet sich in einem neuen Tab)).

Quelle lesenDie von der CNIL verhängten Sanktionen — CNIL (öffnet sich in einem neuen Tab)

Warum wir?

  • Wir sagen Ihnen, welche Regelwerke für Ihr Unternehmen gelten, je nach Branche und Tätigkeit, und welche nicht.
  • Wir ordnen die Lücken nach Priorität: Sie wissen, womit Sie anfangen.
  • Wir berücksichtigen Regelwerke, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden, damit Sie nicht überrascht werden.
  • Kostenloses 30-minütiges Videogespräch, unverbindlich, auf Französisch oder Englisch, danach ein Angebot.

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